Worauf Sie sich verlassen können …

 

Die Produktion und Vermarktung von Fleisch ist ein mehrstufiger Prozess. Angefangen von der Futtermittelherstellung über die landwirtschaftliche Erzeugung, den Transport, die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung bis hin zur Verkaufstheke.

In allen Stufen dieses Prozesses kaufen wir verantwortungsvoll und kompetent für Sie ein. Das gilt also nicht nur für das Fleisch, sondern für alle verwendeten Lebensmittel aus unseren Zulieferbetrieben. Wir bemühen uns, möglichst regional zu agieren. Dabei arbeiten wir unter anderem mit folgenden Betrieben seit vielen Jahren partnerschaftlich zusammen:

  • Bahlmann, Lindern
  • Leinefleisch, Laatzen
  • Fruchthof Northeim, Braunschweig
  • Hermann Laue, Ahrensburg
  • Wiesenhof, Lohne
  • Ruwisch und Zuck, Hannover
  • Vierlande, Hannover
  • Steinkrüger, Bielefeld
  • Fleischerdienst Braunschweig
  • Herrmann Wecken, Neustadt

Unsere Lieferanten sichern uns die Erfüllung strengster Auflagen hinsichtlich Frische, Hygiene und Tierwohl zu – von der Aufzucht und Mast bis hin zum Transport. Um die Verbindlichkeit der Aussagen unserer Lieferanten zu dokumentieren, beauftragen sie selbst unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstellen zur Überprüfung. Außerdem können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Lieferanten die strengsten Auflagen hinsichtlich Frische, Hygiene und Tierwohl erfüllen – von der Aufzucht und Mast bis hin zum Transport. Das ist für uns selbstverständlich und eine Frage der unternehmerischen Verantwortung.

Sie finden uns auch auf www.fleischbranche.de

Die Mäster der Schlachttiere sind durch Gesetze und Verordnungen verpflichtet, nur einwandfreie Futtermittel einzusetzen. Rückstände von Stoffen aus der Umwelt oder Rückstände von Medikamenten dürfen im Fleisch nicht nachweisbar sein. Um das zu garantieren, werden von amtlicher Seite regelmäßig Stichproben bei Futtermitteln und Fleisch zur Untersuchung im Labor entnommen. Teilweise nehmen auch die Schlachtbetriebe zu Ihrer Sicherheit noch eigene Proben zur Analyse.

Unsere Fleischlieferanten fordern von den Züchtern und Mästern der Schlachttiere eine artgerechte Tierhaltung im Sinne der deutschen und europäischen Gesetze. Unsere Schlachtbetriebe verpflichten die an sie liefernden Mäster ausdrücklich und schriftlich zur Einhaltung des Tierschutzrechts. Alle Fleischlieferanten haben ihrerseits uns schriftlich versichert, dass sie größten Wert auf Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzrechtes legen, und haben dargelegt, wie sie ihre Mäster daraufhin auch regelmäßig kontrollieren und diese Forderung sicherstellen.

Die Fahrzeuge für den Transport der Tiere und deren Fahrer unterliegen speziellen Regelungen des Tierschutzrechts. Die Fahrzeuge müssen neben festgelegten Mindestmaßen auch einen Ausstattungskomfort – ggf. mit Tränke- und Fütterungseinrichtungen – aufweisen, der den Tieren möglichst stressfreien Transport garantiert. Die Tiertransporte dürfen nur durch fachlich intensiv geschultes, sachkundiges und geeignetes Personal ausgeführt werden. Die Prüfung der Sachkunde der Fahrer findet regelmäßig statt und ist fester Bestandteil der Qualitätssicherung der Transportunternehmen. Auch diese Maßnahmen werden durch die Schlachtbetriebe ständig kontrolliert, nicht zuletzt deshalb, weil das Wohlbefinden der Tiere einen großen Einfluss auf die Qualität des Fleisches hat.

Bei und nach der Ankunft in den Schlachtereien werden die Transportfahrzeuge und die Tiere nicht nur von deren eigenen Beauftragten, sondern auch durch die dort tätigen amtlichen Tierärzte überprüft. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob die Fahrzeuge in vorschriftsmäßigem Zustand und nicht überladen sind, und ob die Tiere gesund und entspannt angekommen sind. Gerade durch diese Überprüfungen sind die Schlachtbetriebe in der Lage, eine gleichbleibende hohe Fleischqualität zu gewährleisten. Sie selbst übernehmen die Garantie dafür, dass die Schlachttiere nach dem Transport eine ausreichende Ruhezeit erhalten und tierschutzgerecht und ohne Stress geschlachtet werden.