Aufgetautes wieder einfrieren?
Was ist zu tun, wenn man große Mengen an Lebensmitteln wie beispielsweise Steaks, Bratwürste und Koteletts für eine Grillparty aufgetaut hat und diese dann unerwarteter Weise nicht stattfindet?
Diese oder ähnliche Erfahrungen kennt man nur zu gut und jedes Mal stellt sich die Frage was zu tun ist. Mittlerweile ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass innerhalb der europäischen Union auf jeder Tiefkühlpackung vermerkt sein muß, dass man Aufgetautes nicht wieder einfrieren darf. Allerdings handelt es sich bei dieser Vorkehrung um eine reine Vorsichtsmaßnahme, aus mikrobiologischer Sicht ist das kein Problem. Kommt Aufgetautes zurück in die Kälte, inaktivieren die tiefen Temperaturen die Mikroorganismen (also Bakterien, Hefe oder Schimmelpilze). Bakterien haben unter minus fünf Grad Celsius keine Chance mehr zu wachsen.
In der Regel gilt: Ist ein Lebensmittel in einem Zustand in dem man es unbedenklich für die Familie zubereiten würde, dann kann man es auch einfrieren, selbst wenn es bereits gefroren war.
Die Lebensmittel nehmen durch ein Einfrieren und Auftauen keinen Schaden an. Ist es deshalb zum Verzehr geeignet, so kann man es auch wieder einfrieren. Es verliert dabei weder nennenswert an Vitaminen und Konsistenz, noch an Nährstoffen und Beschaffenheit.
Wichtig ist es, dass die bereits mehrmals eingefrorenen Lebensmittel markiert und als erstes verzehrt werden, denn der Geschmack kann sich bei bereits zubereiteten Speisen, wie beispielsweise Frittiertem, etwas verändern. Bei rohen Lebensmitteln ist dies nicht der Fall, jedoch sollten auch diese als erstes verzehrt werden.